Qualifizierung/Beschäftigung Zusatzjobs

Informationen zum Zusatzjob

Im Auftrag des Jobcenters Werra Meißner bieten wir seit 2005 "1€-Jobs" an, so genannte Arbeitsgelegenheiten (AGH).

Sie verfolgen drei Ziele:

  • die Integration erwerbsfähiger Hilfeempfänger in den allgemeinen Arbeitsmarkt,
  • die Teilhabe und Integration arbeitsloser Menschen in die Gesellschaft,
  • durch die ausgeführten Arbeiten soll ein Beitrag zum Gemeinwohl geleistet werden.

Alle Angebote setzten sich aus den 3 Elementen Arbeiten, Lernen und Begleiten zusammen. Die Zusatzjobs können von Arbeitslosengeld II EmpfängerInnen jederzeit nach Zustimmung durch den persönlichen Ansprechpartner der ARGE begonnen werden, sofern ein Erstgespräch mit uns geführt wurde und der gewünschte Einsatzstellenplatz zur Verfügung steht. Die Laufzeit der Maßnahme beträgt 6 Monate und kann auf bis zu 12 Monate verlängert werden. Die Vergütung beträgt 1,50 € pro geleisteter Arbeitsstunde, Fahrtkosten zur Arbeitsstelle und zu den Schulungsorten werden ebenso wie die Kosten für Arbeitskleidung übernommen.

2011 bieten wir 94 Teilnehmerplätze in 7 verschiedenen Maßnahmen an. 51 Arbeitsplätze werden in Arbeitsgruppen der Werkstatt für junge Menschen in den Bereichen Landschaftspflege/Naturschutz, Bautätigkeiten, Holzbearbeitung und Hauswirtschaft angeboten. 43 Arbeitsplätze werden bei gemeinnützigen Kooperationspartnern in den Bereichen Altenpflege, Kinderbetreuung, Kultur- und Medienarbeit, Sozialer Arbeit und Tierpflege angeboten.

Beratung und Begleitung

In der Zeit der Maßnahme Zusatzjob sollen neue Impulse für eine weitere, berufliche Entwicklung gegeben werden. Alle Schwierigkeiten, die einer Arbeitsaufnahme im Wege stehen, sollen bearbeitet und beseitigt werden; deshalb werden die TeilnehmerInnen von Sozialpädagogen beraten und begleitet.

Schulungen

Schulungen sind wichtiger Bestandteil des Zusatzjobs und werden zu vielen Themen angeboten. Welche Schulungen im Einzelfall sinnvoll sind, wird vom Teilnehmer/in mit der zuständigen pädagogischen MitarbeiterIn im Maßnahmeplan festgelegt. Schulungszeiten gelten als Arbeitszeiten , zusätzliche Fahrtkosten werden übernommen.

 

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